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AGB

§1 Geltungsbereich
1.1 Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen  abweichende Bedingungen  des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§2 Angebot und Auftrag
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.
2.2 Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Die in Katalogen, Preislisten, Prospekten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.4 Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§3 Preise
3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise rein netto ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Wertesicherung, Verzollung, Mehrwertsteuer und mgl. Supervising/Montage nicht ein.
3.2 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
§4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Bezahlung unserer Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge rein Netto zu erfolgen.
4.2 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskonten, Spesen und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen. Wechselzahlung schließt Skontoabzug aus.
4.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.
§5 Lieferung / Gefahrenübergang
5.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Vorraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.3 Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
5.4 Wir sind berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen auszuführen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
§6 Lieferverzug
6.1 Wegen Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns vorher eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und die Lieferung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist.
6.2 Kommen wir in Lieferverzug, so haften wir bei grobem Verschulden für den dem Kunden nachgewiesenen Verzögerungsschaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Verzögerungsschäden beschränkt auf eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen, die wegen des Verzugs nicht zweckdienlich eingesetzt werden konnte. Darüber hinaus haften wir für Verzögerungsschäden bei einfacher Fahrlässigkeit erst ab dem Zeitpunkt, in dem eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist abgelaufen ist.
6.3 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen. Zu den Ansprüchen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
7.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Lieferfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückzuverlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht Voraussetzung für dieses Herausgabeverlangen.
7.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns.
§8 Mängelrügen
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Entgegennahme oder Erhalt der Lieferung sofort auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich zu übersenden.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bei uns zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
§9 Sachmängel
9.1 Soweit von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Wird die Nacherfüllung von uns verweigert oder ist sie fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
9.2 Tritt beim Kunden ein Mangel auf, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Art und Umfang des Mangels mitzuteilen. Eigene oder durch Dritte veranlassten Nachbesserungsversuche führen zu einem Ausschuss unserer Gewährleistungsverpflichtungen.
9.3 Besteht Uneinigkeit darüber, ob und inwieweit ein Mangel besteht, sind wir berechtigt, einen Schiedsgutachter zu beauftragen. Ergibt sich, dass wir für den Mangel verantwortlich sind, haben wir die Kosten des Gutachters zu tragen, andernfalls trägt sie der Kunde.
9.4 Für eventuelle Mängel an den Liefergegenständen, die aus Fremdanlagen oder Fremdeinflüssen herrühren, haften wir nicht.
9.5 Mängelansprüche des Kunden verjähren wir in 12 Monaten ab Leistungserbringung.
§10 Schadensersatz
10.1 Wir haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht. Der Schadensersatz ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängel gilt die Haftungsbegrenzung zusätzlich nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie  für die Beschaffenheit der Sache wirksam übernommen haben.
§11 Sonsiges
11.1 Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
11.3 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.